Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.01.2004

 

Die Leistungen gegenüber unseren Fahrgästen werden ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und unserer darauf basierenden nachfolgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen erbracht. Mit dem Betreten des Schiffes erkennt der Fahrgast diese Bedingungen für die Rechtsbeziehungen mit uns als verbindlich an.

 

Gegenstand der Beförderung

1. Wir befördern grundsätzlich nur Personen. Eine Gepäckbeförderung ist an Bord nicht vorgesehen. 2. Fahrzeuge aller Art sind von der Beförderung ausgeschlossen. Lediglich Kinderwagen, (Fahrräder) und Rollstühle von Fahrgasten werden in begrenztem Umfang nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten mitgenommen.

3. Tiere dürfen nicht (nur mit Zustimmung der Schiffsführung) mitgeführt werden.

Ordnung an Bord

4. Jeder Fahrgast hat sich an Bord so zu verhalten, dass der Schiffsbetrieb nicht behindert und andere

Mitreisende nicht gefährdet oder belästigt werden. Allen Anordnungen der Schiffsführung im Interesse der Sicherheit des Schiffes und der Personen an Bord ist unverzüglich Folge zu leisten.

5. Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Ordnung an Bord verstoßen, gesetzliche oder behördliche

Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen dadurch irgendwelche Ersatzansprüche entstehen. Nach der Feststellung der Personalien erfolgt ggf. ihre Übergabe an die Polizeibehörde an der nächsten Schiffsstation.

Fundsachen

6. An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich der Schiffsführung zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.

 

Sonderfahrten

 

 

Umfang der Leistungen

1. Bei Sonderfahrten stellen wir einem Vertragspartner -im folgenden kurz Veranstalter genannt -

gegen Entgeld die Verkehrsräume des Schiffes für einen bestimmten Zeitraum zur alleinigen Benutzung für sich und die von ihm vorgesehenen Fahrtteilnehmer zur Verfügung.

2. Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Beförderung des Veranstalters und seiner Fahrtteilnehmer ebenso wie die vollständige gastronomische Versorgung aller Personen an Bord während dieser Zeit. Das Mitbringen oder Verlosen von Speisen und Getränken, der Verkauf von Süß- und Tabakwaren, Postkarten, Fotos, Reiseandenken oder sonstiger Waren oder Leistungen an Bord durch den Veranstalter, einzelne seiner Fahrtteilnehmer oder sonstige Dritte ist nicht gestattet.

 

 

Entgelte

3. Für unsere Leistungen hat der Veranstalter das Fahrgeld und das gastronomische Entgelt zu entrichten. Das Fahrgeld richtet sich nach Fahrstrecke, Dauer des Schiffseinsatzes sowie Anzahl der Fahrtteilnehmer. Das gastronomische Entgelt wird bestimmt durch den Umfang der vom Veranstalter für die Teilnehmer ausgewählten Bordverpflegung sowie den tatsächlichen Getränkeverzehr.

4. Schiffsfahrtstrecke, Einsatzdauer sowie Fahrgeld und Entgelt für die Bordverpflegung werden im Auftrag für die Sonderfahrt schriftlich vereinbart. Die Getränkepreise ergeben sich aus der geltenden Getränkekarte an Bord.

 

Fälligkeit der Zahlung

Alle Zahlungen sind an uns ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar -sofern in unserer schriftlichen

Bestätigung nichts anderes vorgesehen- nach Abschluß der Fahrt durch Rechnungslegung oder in bar.

 

Abwicklungshinweise

5. Nur von uns schriftlich bestätigte Schiffseinsätze sind für uns verbindlich.

6. Bestellungen für die Bordverpflegung können bis zum 5. Tag vor Durchführung der Fahrt nach

Maßgabe unserer zur Auswahl gestellten Verpflegungsvorschläge verändert werden. Verbindlich für uns sind dabei nur solche Veränderungen, die uns vom Veranstalter schriftlich bis zu diesem Zeitpunkt zugehen.

7. Die ggfs. erforderliche Anmeldung bei der Bezirksdirektion der GEMA ist Aufgabe des Veranstalters.

 

Haftungshinweise

8. Wird durch höhere Gewalt - z.B. Nebel, Hoch- o. Niedrigwasser, Sturm, durch Arbeitsniederlegung. Havarien, Schifffahrtssperren o.a. Betriebsstörungen - oder Unterbrechungen eine Änderung erforderlich oder kann aus solchen Gründen eine Fahrt nicht oder nur zum Teil ausgeführt werden, so kann der Veranstalter daraus keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche herleiten. Er hat nur Anspruch auf Erstattung bzw. Teilerstattung eines im Voraus bezahlten Entgelds.

9. Für Schäden, die die Teilnehmer an Bord verursachen, haftet der Veranstalter. Unsere Haftung richtet sich im Übrigen nach den folgenden Haftungsbedingungen:

 

Haftung gegenüber Fahrgästen

 

1. Unsere Haftung gegenüber Fahrgästen richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften, die Schadensersatz bei Leistungsbeeinträchtigungen unsererseits grundsätzlich nur bei von uns verschuldeten Schäden vorsehen.

2. Reisegepäck oder Garderobe, für die wir kein besonderes Entgeld erhoben haben, bleibt auch an Bord unter der alleinigen Obhut des Fahrgastes.

 

3. Für Verlust oder Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstigen Wertsachen wird nicht gehaftet.

4. Soweit wir Leistungen nicht selbst erbringen, vermitteln wir nur andere Verkehrs- und Leistungsträger, und zwar auch dann, wenn hierfür von uns Fahr- oder Leistungsausweise ausgestellt werden. Wir haften insoweit ausschließlich für die sorgfältige Auswahl dieser Verkehrs- u. Leistungsträger, deren mögliche eigene Haftung unberührt bleibt.

5. Abweichungen von Fahrplänen durch witterungsbedingte Einflüsse, durch Betriebsstörungen oder

-unterbrechungen, durch sonstige Verkehrsbehinderungen, die von der Reederei nicht zu vertreten

sind, begründen keine Ersatzpflicht.

6. Fahrgäste sollen etwaige Schäden, gleich welcher Art, aus denen sich Ansprüche uns gegenüber ergeben könnten, sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort den zuständigen Personen an Bord (Schiffsführer) anzeigen, damit ggfs. erforderliche Feststellungen unverzüglich getroffen werden können.

7. Für Schäden an Fahrrädern wird keine Haftung übernommen.

 

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Ansprüche ist 18375 Born/Darß

 

Born den 02.01.2004